Landkreis muss handeln:  Karlsgymnasium zu klein

Umstellung auf G9 und mehr Schüler brauchen Platz
Bedarfsprüfung und Machbarkeitsstudie

Es war vor gerade einmal drei Jahren, als die Generalsanierung des Karlsgymnasium in Bad Reichenhall abgeschlossen wurde. Diese Woche stand es erneut auf der Tagesordnung des Kreisausschusses des Berchtesgadener Landes, denn Grundlage der Sanierung war ein G8-Gymnasium, das nach 14 Jahren nun wieder einem Neunjährigen (G9) weicht. Das bedeutet mehr Klassen, mehr Schüler und damit auch einen höheren Platzbedarf. In der Beschlussvorlage für den Kreistag heißt es: „Für ein 4,5 zügiges Gymnasium fehlen neun Unterrichtsräume, Flächen für die moderne Unterrichtsgestaltung sowie Pausenflächen.“ Für ein fünfzügiges Gymnasium fehlen sogar 15 Unterrichtsräume.

2016 wurde auf Grundlage eines G8-Gymnasium erst die Renovierung des Karlsgymnasium abgeschlossen. Die Rückkehr zu G9 und mehr Schüler fordern jetzt mehr Platz, der Landkreis muss handeln.
2016 wurde auf Grundlage eines G8-Gymnasium erst die Renovierung des Karlsgymnasium abgeschlossen. Die Rückkehr zu G9 und mehr Schüler fordern jetzt mehr Platz, der Landkreis muss handeln.

Landrat Georg Grabner weist jedoch darauf hin, dass „der Bedarf eines Landkreises nicht über eine einzige Schule ermittelt wird, sondern immer auf den Landkreis bezogen ist.“ Aktuell erreiche man aber auch beim Rottmayr-Gymnasium in Laufen die Grenzen der Kapazität. „Damit besteht ein berechtigtes Interesse, den Bedarf der Erweiterung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen.“ Die nächsten Jahre sei zudem mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen.

Konkret bedeute es über den Ministerialbeauftragten die Zahl der Klassen pro Jahr festzulegen (aktuell 4,5), die Weiterführung der Einführungsklassen sowie die Notwendigkeit von Unterrichtsflächen für die moderne Gestaltung des Unterrichts mit pädagogischen Konzept. Dafür brauche es eine Abstimmung des Raumprogramms zur schulaufsichtlichen Genehmigung und einen Antrag der Kostenübernahme auf Grund des Konexitätsprinzips. Das alles werde Zeit in Anspruch nehmen, so dass für das Schuljahr 2020/21 Interimslösungen erforderlich sein werden, ist das Resümee der Beschlussvorlage.

Kreisrat Dr. Bernhard Zimmer hinterfragte dabei die Interimslösungen kritisch. „Container dürfen keine Dauerlösung sein. Wie hoch ist der Bedarf tatsächlich, und ist nicht auch eine hochwertige Holzbauweise, möglicherweise als flexible Module ausgeführt, denkbar?“ Ebenso bewertet er die Umnutzung bestehender Räume nicht immer als sinnvoll. „Fachräume müssen dabei tabu sein und auch die Gruppenräume sind begrenzt.“

Landrat Georg Grabner beruhigt und erinnert an den Genehmigungsprozess: „Wir müssen für die Zukunft reagieren und darum zunächst den Bedarf prüfen und von der Schulaufsichtlich genehmigen lassen. Eigentlich sind die Flächen ausgereizt und wir müssen prüfen, ob wir irgendwo aufstocken können. Dabei sollten alle Lösungen relevant sein, ob Container, Modul- oder Holzbauweise, ob Miete oder Kauf. Bei allem ist die künftige Entwicklung abzuschätzen.“

Der Beschlussvorschlag für den Kreistag ist darum komplex. Die Verwaltung soll beauftragt werden:

  • Die schulaufsichtliche Genehmigung und die Prüfung der Konnexität für die notwendige Erweiterung am Karlsgymnasium abzustimmen.
  • Eine Machbarkeitsstudie für die Grundlagenermittlung einer möglichen Erweiterung durchführen zu lassen.
  • Die Kosten für die Planung und Umsetzung einer Interimslösung ab dem Schuljahr 2020/21 im Haushalt 2020 einzuplanen.

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