Landkreis reagiert auf hohe Coronazahlen

Neue Corona-Allgemeinverfügung für das Berchtesgadener Land
Schulen und Kitas, Gastronomie und private Feiern betroffen

(gsp) Mit einem rasanten Anstieg ist des Sieben-Tage-Inzidenz-Wert der Infektionszahlen mit dem Coronavirus über das Wochenende von 16 mit insgesamt 468 Fällen im Berchtesgadener Land auf 72,7 mit insgesamt 530 Fällen von Freitag auf Dienstag angewachsen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land muss darum die Einschränkung für die Bevölkerung verschärfen und hat diese jetzt in einer Allgemeinverfügung, die ab dem heutigen Mittwoch gilt, bekannt gegeben. Grundlage ist eine enge Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Droht dem Landkreis Berchtesgadener Land ein zweiter Lockdown? Diese Frage treibt (v.r.) Landrat Bernhard Kern, Dr. Wolfgang Krämer als Leiter des Gesundheitsamtes und Schulamtsdirektor Klaus Biersack um – Fotos: Gerd Spranger

Der Auslöser für den starken Anstieg der Fallzahlen im Berchtesgadener Land ist in der Gemeinde Anger bei einer privaten Feier verortet worden. So hat der Bürgermeister gleich für Montag eine eintägige Schulschließung veranlasst, das Rathaus bleibt aktuell noch geschlossen. „Etwa 60 Prozent der neuen Corona-Infektionen gehen auf den Hotspot in Anger zurück, 40 Prozent registrierten wir über das Testzentrum des Landkreises in Bayerisch Gmain und aufgrund der Meldungen von den Arztpraxen“, informiert Dr. Wolfgang Krämer, Leiter des Gesundheitsamtes in Traunstein und Berchtesgaden.

Dr. Wolfgang Krämer, Leiter des Gesundheitsamtes

Für Landrat Bernhard Kern ist die neue Allgemeinverfügung, die zunächst für eine Woche in Kraft ist, ein dringender Appell an alle Bürger sich an die Regeln zu halten. „Es fordert viel Disziplin, ich bin mir aber sicher, dass wir diese Hochphase gut bestehen“, zeigt er sich zuversichtlich. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen und die Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregeln einhalten, um so rasch als möglich zum Normalbetrieb zurückzukehren. Eine Eindämmung des Infektionsgeschehens ist möglich.“

Was das Öffentliche Leben betrifft, gelten ab sofort Beschränkungen der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 25 Personen bei Feiern, Hochzeiten und anderen Festivitäten in geschlossenen Räumen. Bei Vorlage eines Schutz-und Hygienekonzeptes sind im Freien 50 Personen zugelassen. Begrenzt wird ebenso bei privaten Zusammenkünften und in der Gastronomie auf fünf Personen am Tisch. Dabei grenzt die Verfügung genau ein nach: Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, sowie Angehörige eines weiteren Hausstands.

Angelika Niedl, Juristin des Landratsamtes

In der Gastronomie „ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle nach § 13 Abs. 4 der 7. BayIfSMV in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr untersagt. „Für einen ruhigen Ausklang des Abends wird noch eine halbe Stunde gewährt, dann aber ist endgültig Sperrstunde für die Gastronomiebetriebe“, ergänzt Angelika Niedl, Juristin des Landratsamtes. Als sensibler Bereich gelten Pflege-Einrichtungen, Seniorenheime und Krankenhäuser. Hier wird jetzt verbindlich nur ein Besucher pro Tag zugelassen. Eine Ausnahme gibt es für Minderjährige denen ein gemeinsamer Elternbesuch erlaubt ist. Dabei habe man bei der Verordnung auch Erfahrungen aus der Praxis einfließen lassen. „So ist der Besuch in einer Senioreneinrichtung nicht nur den nahen Angehörigen gestattet, sondern auch engen Bekannten. Es gibt nämlich viele von ihnen, die keine Angehörigen mehr haben und so unter Vereinsamung zu leiden hätten,“ erläutert Angelika Niedl.

Einen großen Raum in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land nehmen die Schulen ein. „Es ist uns bewusst“, so Landrat Bernhard Kern, „dass es Kinder, Eltern und Lehrer gleichermaßen viel abverlangt. Wir müssen aber die Infektionsketten unterbrechen.“

„In den Schulen ist ab der fünften Jahrgangsstufe auch am Platz ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Ist dies nicht möglich sind Klassen zu teilen und im Wechsel von Distanz- und Präsenz-Unterricht zu beschulen“, verlangt die Verordnung. Schulamtsdirektor Klaus Biersack bekennt, „dass Schulen und Lehrkräfte von der aktuellen Entwicklung völlig überrascht wurden. Wir haben aber aus den Monaten von April bis Juli gelernt und sind für diese Situation nicht unvorbereitet“, ergänzt er. Eine Notfallbetreuung sei zwar nicht vorgesehen, „wir werden uns für besondere Härtefälle aber was einfallen lassen“, verspricht der Schuldirektor.

Weiter legt die Verfügung fest, dass Kindertagesstätten jetzt feste Gruppen bilden müssen. Das gilbt auch für die Mahlzeiten. Verschärft wird die Regelung für Bahnhöfe und Bushaltestationen. Hier ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Mit dem Hinweis, Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro zu belegen, bekräftigt das Landratsamt nochmal den Ernst der Situation. „Die Maßnahmen sollen uns alle helfen, einen zweiten Lockdown zu vermeiden“, bekräftigt Landrat Bernhard Kern.

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