Gewerbe und Hotellerie wehren sich gegen den Lockdown

Von links: Rechtsanwalt Frank C. Starke, Johannes Hofmann und MIke Rupin

Im Frühjahr haben Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie bereits eine Betriebsschließung über drei Monate hinnehmen müssen. Nur zögerlich lief das Geschäft wieder an, manche haben den Neustart nicht geschafft, es gab viele Pleiten und Betriebsschließungen. Ab 20. Oktober gilt für das Berchtesgadener Land, als einziger Landkreis in Deutschland, ein zweiter Lockdown. Landrat Bernhard Kern bezieht sich dabei auf klare Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums mit Markus Söder an der Spitze. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landkreises, die vom  20.10.2020 (14:00 Uhr) bis 02.11.2020 (24.00 Uhr) in Kraft ist. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13.10.2020.

Schlechte PR für den Landkreis

Der Landkreis erhält aktuell eine mediale Aufmerksamkeit, die bislang wohl nur durch die Schneekatastrophe Berchtesgaden im Januar 2019 erreicht wurde. Negative Schlagzeilen die den Landkreis über Monate hinaus schädigen werden. Urlauber mussten über Nacht ihr Quartier räumen, es diene der Sicherheit vor dem Coronavirus. Bergbahnen, Bäder und Thermen müssen über Nacht ihren Betrieb einstellen, es diene der Sicherheit vor dem Coronavirus. Gewerbe und Handel müssen ihre Geschäfte aktuell nicht schließen, doch wurde gleichzeitig „das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, führt die Allgemeinverfügung aus.

Von der Freiheit in die Unfreiheit

Spazierengehen und Einkaufen hingegen sind erlaubt, jedoch wird angehalten, „die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Sogar in Richtung Salzburg wird angemahnt das Berchtesgadener Land zu meiden. Da vergeht auch das letzte Fünkchen Einkaufslaune. So hat sich der Vorsitzende des Reichenhaller Unternehmerforums, Michael Rupin, zu dem drastischen Schritt entschlossen, den Landkreis zu verklagen. Für ihn und seine Kollegen ist „für die Wirtschaftstreibenden der partielle Lockdown unverhältnismäßig und existenzgefährdend für alle Gewerbetreibende im Landkreis.“

Innenstädte wie Geisterstädte

„Die Geschäfte dürfen zwar offen halten“, doch die Stimmung ist ganz unten, unsere Innenstädte ähneln Wildwest-Geisterstädten“, wird der RUFO-Vorsitzende deutlich. Selbst könne man als nicht direkt Betroffene zwar nicht klagen, „doch haben wir viele Hotels die hinter der Klage stehen und auch ein großes Hotel, das als Kläger auftritt.“ Mike Rupin beklagt die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen. „Gerade die Hotellerie und Gastronomie arbeitet mit strengen Hygienemaßnahmen, und sie wird nun abgestraft.“ Die Branche trage nachweislich 0,0 Prozent am Infektionsgeschehen bei, ist sich der Unternehmer sicher. Zur Unterstützung der Klage richtet das Unternehmerforum ein Spendenkonto ein. „Egal ob nur zehn Euro, es geht um die Solidarität, denn die Kosten sind sofort fällig.“

Eilantrag soll Abhilfe schaffen

Es soll auch nicht bei der Sammelklage bleiben, es gibt eine zweite Klage, die durch einen Eilantrag die sofortige Aufhebung der Verordnung verlangt. „Denken sie an Kitas und Schulen, wir schädigen nachhaltig die nächste Generation. Auch unsere jüngsten Mitmenschen, und vor allem sie, haben ein Recht auf ein weitgehend unbeschwertes Leben. Immer wieder Ängste zu schüren ist der falsche Weg.“ Dabei stellt Mike Rupin auch klar, dass die Einhaltung der AHA-Regeln wichtig und der Virus und mögliche Erkrankungen ernst zu nehmen sind.

Für die Klage hat er den Rechtsanwalt Frank C. Starke aus Bad Reichenhall beauftragt. Der Anwalt ist auf Verwaltungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Strafrecht spezialisiert. Für ihn sind „Geduld, Ausdauer, Gespür für den richtigen Augenblick, Geschwindigkeit, das Erfassen komplexer Sachverhalte“ maßgeblich für den Erfolg. So soll die Klage bereits am Montag beim Verwaltungsgericht in München eingereicht werden.

Keine Musterfeststellungsklage

Rechtsanwalt Frank C. Starke aus Bad Reichenhall stellt klar: „Es wird im wörtlichen Sinne keine Sammelklage geben. Klagen muss ein Einzelner, ein Hotelier oder Gastronom. Gleichzeitig aber wird deutlich gemacht, dass hinter diesem Einzelnen eine große Gruppe von Betroffenen steht. Eine Musterfeststellungsklage sieht das Öffentliche Recht nicht vor. Dabei wird die Klage noch mit einem Eilantrag auf Aufhebung der Verfügung unterstützt.

„Das hat folgenden Hintergrund“, so der Anwalt. „Eine Klage dauert in der Regel 12 bis 18 Monate und dann nützt sie in dieser einen Sache ja nichts mehr. Wird aber durch einen Eilantrag festgestellt, dass die Klage voraussichtlich Erfolg haben wird, so hat dies eine aufschiebende Wirkung auf die vom Landratsamt erlassene Verordnung und sie wird damit außer Kraft gesetzt.“

Maßnahmen ohne jedes Maß

Unterstützt wird die Klage vom DEHOGA, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.. Kreisvorsitzender Johannes Hofmann bekräftigt: „Wir haben zwar grundsätzlich Verständnis für die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, nicht aber wie sie umgesetzt werden.“ Er spricht von einer Unverhältnismäßigkeit, die Gäste über Nacht abreisen zu lassen und führt aus: „Man hätte etwa keine Neuanreisen erlauben dürfen, den hier verweilenden Urlaubsgästen aber frei zu stellen, die schöne Natur bei bestem Herbstwetter weiter zu genießen.“ Man habe in der Branche klare Hygienekonzepte erarbeitet, sowohl in der Gastronomie wie in der Hotellerie. Er fordert darum Soforthilfe für die Branche, und ist sich der Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium und durch die FWG, mit Hubert Aiwanger an der Spitze, sicher. „Urlaube haben die Beschäftigten bereits genommen und Überstunden abgegolten. Was soll die Branche tun, um diesen herben Schlag zu verkraften“, fragt er.

In seiner aktuellen Pressemeldung schreibt das Reichenhaller Unternehmerforum RUFO:
„Es haben sich sämtliche großen Unternehmer-und Handelsvereinigungen im Landkreis dazu entschlossen, dass hier eine rechtlich fundierte Beurteilung mittels Klageerhebung beim bayerischen Verwaltungsgericht München der einzig gangbare Weg ist.“

Ein Spendenkonto wurde eingerichtet. Den Link dazu finden Sie
H I E R

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier:

Allgemeinverfuegung

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