Noch ist der Haushalt des Landkreise Berchtesgadener Land für die Jugendhilfe über 14,7 Millionen Euro vom Kreistag nicht angenommen, doch der Jugendhilfeausschuss hat ihm bereits zugestimmt. Bringt man Erträge von 3,7 Millionen zum Abzug, verbleibt dem Landkreis eine Belastung von knapp 11 Millionen Euro.
Zu den Hintergründen: „Hinter ADS/ADHS, Legasthenie oder Dyskalkulie, Autismus und ähnlichen Auffälligkeiten können sich seelische Störungen verbergen, die dazu führen können, dass ein Kind von der seinem Lebensalter entsprechenden Entwicklung abweicht und im schulischen Alltag oder auch in der Familie und im Zusammensein mit Freunden auffällig ist.“ Der Jugendhilfeausschuss wurde dabei über Schwerpunkt der Arbeit und die Maßnahmen der Eingliederungshilfe informiert. Eine tragende Rolle spielen die Eingliederungshilfe und der Schutz vor einer Gefährdung des Kindeswohl.
Als größter Posten der Jugendhilfe werden unter „Sonstige Leistungen“ 9,7 Millionen ausgewiesen. „Dahinter verbergen sich 36 Einzelleistungen, wie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß Paragraph 35a des achten Sozialgesetzbuches (SGB) mit 1.963.000 Euro. Darüber hinaus sind 1,3 Millionen Euro Zuschussbedarf für die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach Paragraph 34 des achten SGB eingeplant. Auch zählen zu den sonstigen Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe die Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie und weitere Hilfen zur Erziehung“, führt Nicole Fegg, Fachbereichsleiterin des Finanzmanagements im Landratsamt, aus.
Mathias Kunz, Fachbereichsleiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familien ergänzt: „Im Bereich der Gefährdungsabklärung, der mit einem Hausbesuch verbunden ist, verzeichnen wir eine signifikante Steigerung von jährlich 115 auf 192 Fälle, also eine Steigerung von 67 Prozent. Der Bedarf in der Jugendhilfe also wird weiter steigen.“ In der Sozialraumanalyse aber habe man die Situation im Blick, führte er weiter aus, um eine Gefährdung des Kindeswohl zu vermeiden.
Als besonderen Bereich präsentierte Nicole Fegg dem Jugendhilfeausschuss die Entwicklung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in einer zehnjährigen Übersicht. Der Zuschussbedarf hat sich von 811.500 Euro im Jahr 2012 auf fast zwei Millionen Euro im Jahr 2021 entwickelt. Der größte Sprung war in den Jahren 2016 und 2017 zu verzeichnen, als der Bedarf von 809.000 auf 1.345.00 Euro anstieg. Eine Ursache davon dürfte der steigende Immigrationsdruck sein, auch wenn das Amt dazu keine Angaben macht. Doch vor allem bei ihnen dürfte eine schnelle Eingliederungshilfe geboten sein.