Kooperation mit Frauenhaus Rosenheim
Vereinbarung mit Sozialdienst katholischer Frauen
Für Frauen die von häuslicher Gewalt betroffen sind, ist der erste Ansprechpartner die Polizei. Sie übermittelt den Fall dann mit einem unterschriebenen Fax an den Sozialdienst katholischer Frauen, der dann umgehend mit den Betroffenen Kontakt aufnimmt. „Ein pro-aktiver Prozess, der sich seit fünf Jahren bewährt hat“, erzählt auf Nachfrage Sozialpädagogin Sabine Weiß, Leiterin der landkreisübergreifenden Interventionsstelle. „Von 50 Frauen mit denen wir in Kontakt treten, nehmen 46 das Angebot an“, berichtet sie weiter. Die Zahl der Betroffenen nehme dabei kontinuierlich zu.

Der Landkreis Berchtesgadener Land strebt darum einen Anschluss an das Frauenhaus Rosenheim an, denn er verfügt selbst über keine eigene Einrichtung. Der Kreisausschuss des Berchtesgadener Landes stimmte dieser Lösung jetzt in seiner jüngsten Sitzung zu. Nach Paragraph 16a des Sozialgesetzbuches II ist es für den Landkreis eine Aufgabenverpflichtung, sich zum Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen einem Frauenhaus „zuzuordnen“, verfügt man selbst über kein eigenes. Der Schutz muss rund um die Uhr sichergestellt sein. Im Sachvortrag heißt es, dass dieser Anschluss in der Vergangenheit aufgrund eines fehlendes Bedarfes nicht weiterverfolgt wurde. Das soll jetzt geändert werden.
Der Landkreis Berchtesgadener Land soll nun in einen Verbund mit den Landkreisen Traunstein und Rosenheim aufgenommen werden, für eine die Finanzierung betreffende Zweckvereinbarung mit dem Frauenhaus vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Südostbayern (SkF). Mit dieser Aufnahme ist eine Erweiterung des Platzangebotes im Frauenhaus in Rosenheim verbunden. Für den Landkreis Berchtesgadener Land bedeutet dies einen jährlichen finanzieller Aufwand von 5000 Euro für eine Beteiligung an den Personalkosten.
19.000 Euro für den SkF
Darüber hinaus benötige die Interventionsstelle SkF zum Ausbau der Beratung einen Zuschuss von 19.092 Euro um die Versorgungslücke für ein spezielles und weiterführendes Beratungsangebot zu schließen. Man will ein offenes Beratungsangebot für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen schaffen. „Dazu bedarf es einer Verdoppelung der bisherigen Stunden von 12 auf 24 Wochenstunden für die Landkreise Traunstein und Berchtesgaden. Im vergangenen Jahr wurde dieser Zuschuss mit der Förderzusage vom 24. September 2020 dem SkF zugesagt“, wird im Sachvortrag des Kreisausschusses festgehalten.
„Es besteht noch Handlungsbedarf“
Dabei habe man aber „wegen eines nicht eindeutigen Antrages des SkF“ die Förderung mit einer bereits gewährten jährlichen Unterstützung von 5.592 Euro verrechnet und dieser Betrag sei jetzt noch offen. „Das Beratungsangebot ist neben dem Anschluss an das Frauenhaus ein weiterer wichtiger Baustein, um das Hilfsangebot für unseren Landkreis für von Gewalt bedrohte Frauen vervollständigen zu können“, wird im Sachvortrag bekräftigt. Kreisrätin Elisabeth Hagenauer (Grüne) signalisierte zwar die Zustimmung ihrer Partei, sieht aber noch viel Handlungsbedarf. „Ein Platz reicht nicht. Gerade in schwierigen Zeiten unter den Corona-Maßnahmen verschlechtert sich die häusliche Situation der Frauen.“
Betreuung über Monate
Sabine Weiß vom SkF verweist auf die seelischen Wunden von misshandelten Frauen. „Es dauert häufig sieben Jahre, bevor sich Frauen öffnen, bereit sind darüber zu sprechen wenn sich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Finanzielle Hilfe ist aber nur für drei Beratungen vorgesehen, dabei nimmt die Begleitung oft Monate in Anspruch.“ Sie verweist auch auf einen Grundsatz der im Gewaltschutzgesetz verankert ist und lautet: „Wer schlägt, muss gehen – das Opfer bleibt in der Wohnung.“