Den Original-Bericht finden Sie auch im Blog der Lebenshilfe München
Vorstand soll
hauptamtlich tätig sein
Die Neuwahl der Lebenshilfe München im November 2019 hat die Weichen für die künftige Entwicklung des Elternvereins gestellt. Mit der Zustimmung zur neuen Satzung und deren Genehmigung durch das Vereinsgericht kann nämlich ein hauptamtlich tätiger Vorstand eingesetzt werden. Berufen wird der neue Vorstand durch den Aufsichtsrat, den die Mitgliederversammlung jetzt neu gewählt hat – wie im aktuellen Newsletter der Lebenshilfe ausführlich berichtet. Die Lebenshilfe München ist für die Zukunft gut aufgestellt.
Für eine neue Satzung gestimmt
Die Redaktion hat nachgefragt, warum diese Änderung für den Verein so wichtig ist. Zunächst hält Geschäftsführer Peter Puhlmann fest: „Wir haben den im März von der Mitgliederversammlung eingeschlagenen Weg jetzt konsequent weitergeführt. Vorab wurde die neue, jetzt beschlossene Satzung durch das Finanzamt geprüft, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Mit Annahme durch das Vereinsregistergericht tritt sie 2020 voraussichtlich in Kraft.“

„Den Verein stärken“
Seit März 2019 ist die Volljuristin Andrea Siemen die neue Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe München. Sie engagiert sich seit 2008 im Elternverein und war die letzten Jahre stark in der Angehörigenberatung eingebunden, da hier juristischer Rat immer wichtiger wird. Sie bekräftigte im Frühjahr bereits, „die Reorganisation des Vereins aktiv mit zu begleiten und die Zusammenarbeit innerhalb des Vereins zu stärken.“
Zuversicht für die Zukunft
„Die Situation für die Angestellten wird sich weiter verbessern. Wir wollen den Mitarbeitern der Lebenshilfe mit Hilfe der neu beschlossenen Satzung nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz erhalten, sondern auch Zuversicht geben. Auf diese Weise können wir noch mehr anpacken, neue Projekte planen und so, gut aufgestellt, in die Zukunft gehen“, bekräftigt die Vorsitzende.
25 Millionen Euro Umsatz
Dabei betont sie, dass es schon länger absehbar war, dass so ein großer Verein sich nicht mehr mit einem ehrenamtlich tätigen Vorstand bewältigen lasse. Peter Puhlmann ergänzt: „Wir sprechen von einem Unternehmen mit 25 Millionen Euro Umsatz, von 435 Mitarbeitern mit insgesamt 268 Vollzeit-Stellen plus 700 bis 800 ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern.“ Der Anteil an weiblichen Mitarbeitern liegt bei über 80 Prozent.
Mitglieder wichtigstes Gremium
Als wichtigste Neuerung bezeichnet Andrea Siemen den alle drei Jahre durch die Mitgliederversammlung berufenen ehrenamtlichen Aufsichtsrat, der dann die hauptamtlichen Vorstände beruft. „Die Mitglieder also bleiben das wichtigste Gremium des Vereins. Darüber hinaus wird es zukünftig neben dem Kuratorium auch Beiräte (z.B. Angehörigenbeirat, Selbstvertreterbeiräte) geben. Sie haben die Möglichkeit sich regelmäßig mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat auszutauschen und diese zu beraten. Als hauptamtlicher Vorstand ist der bisherige Geschäftsführer Peter Puhlmann besetzt. Eine zweite Person wird gesucht und die beiden Vorstände werden sich dann gemeinsam um das operative Geschäft der Lebenshilfe München kümmern und die Weichen für die Zukunft stellen.“
Entwicklung begann 2017
Geschäftsführer Peter Puhlmann sieht den Weg hin zu mehr Professionalisierung des Elternvereins bereits seit 2007 im Werden. „Damals wurden mit zwei gemeinnützigen GmbHs die Bereiche „Wohnen“ und „Kinder und Jugend“ organisatorisch und auch rechtlich aus dem Elternverein herausgenommen, ohne dass dabei der Elternverein sein Mitspracherecht verloren hätte. Es folgte dann die Einsetzung eines hauptamtlichen Geschäftsführers und jetzt gehen wir den nächsten Schritt.“
Große Projekte für die
Lebenshilfe München geplant
Dabei stehen bei der Lebenshilfe München 2020 bereits die nächsten großen Projekte an. Im Frühjahr wird die neue Wohneinrichtung am Willinger Weg eröffnet. Die ersten Planungen für eine offen betreute Wohngemeinschaft im neu entstehenden integrativen Vorzeigeprojekt der Stadt München in Freiham. Auch in Putzbrunn plant die Lebenshilfe München weiter und ist auf der Suche nach einem Grundstück zum Bau einer weiteren Wohneinrichtung. Der Schwerpunkt wird hier die Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung im Seniorenalter sein.