Alte Verordnung endlich der Realität anpassen
Aus dem einst beschaulichen Radfahren ist längst ein Trendsport geworden, der mithilfe von E-bikes auch vor längeren und steileren Wegen nicht Halt macht. Aufgeheizt wird dieser Trend aktuell durch die Corona-Zwangsverordnungen und Reiseverbote in beliebte ausländische Urlaubsländer der Deutschen. Urlaub im eigenem Lande ist darum wieder angesagt, wie der letzte Sommer gezeigt hat.

Auch im Nationalpark Berchtesgaden ist dies spürbar, wie Nationalparkleiter Dr. Roland Baier bestätigt. Doch hat man sich im Landkreis schon früh Gedanken über das Radfahren in geschützten Zonen gemacht. Das Landratsamt Berchtesgadener Land erließ bereits 1992 eine „Verordnung über die Regelung des Betretens in Form des Radfahrens im Nationalpark Berchtesgaden“. Nach Art. 57 des Bayerischen Naturschutzgesetzes können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden für jene, die außerhalb der genehmigten Routen fahren.
Verbote werden einfach missachtet
„Die Praxis aber zeigt, dass in der Regel weder Bußgelder verhängt, noch häufigere Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung durchgeführt werden“, gibt der Ramsauer Bürgermeister Herbert Gschoßmann zu denken. „Es ist darum an der Zeit, die Verordnung zu ändern und den Realitäten anzupassen“, fordert er in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.
Dazu habe man in Vorgesprächen mit dem Nationalpark, dem Landratsamt, dem Bund Naturschutz und auch der Gemeinde Schönau bereits versucht, einige Varianten zu überarbeiten und empfiehlt zunächst drei Strecken: vom Hintersee in Richtung Hirschbichl bis zur Ragertalm (Klausbachtal), am Watzmann den Weg nach Kühroint bis zur Abzweigung Stubenalm und am Jenner die Strecke zur Priesbergalm. Sie könnten für die Biker freigegeben werden, was aber durch eine Änderung der Radverordnung erwirkt werden müsse. Im Gegenzug solle dann der Weg zur Blaueishütte gänzlich für Radfahrer gesperrt werden, informierte Herbert Gschossmann den Gemeinderat.
Weg zur Blaueishütte bleibt tabu
Die Gemeinderäte der Ramsau waren darüber geteilter Meinung. Franz Schwab etwa zweifelt daran, dass ein Verbot für Bikes auf einer vier Meter breiten Forststraße, wie etwa vom Hintersee zum Blaueisgletscher, von der Bevölkerung akzeptiert werde. Rudi Fendt ist ebenso nicht glücklich, dass der Forstweg in Richtung Blaueishütte gesperrt werden soll, zumal es getrennt davon einen eigenen Fußweg gibt. „Erfahrungen in Italien und der Schweiz zeigen, dass ein gutes Nebeneinander von Bergsteigern und Bikern möglich ist“, bekräftigt er seinen Einwand. Dr. Hans-Michael Müller-Bardorff hält dagegen. „Es ist ein Wahnsinn, wie die Biker in hoher Geschwindigkeit bergab rasen „Downhillracing“ heißt das auf Neudeutsch. Es gibt keine Rücksichtnahme, Kinder sind in Lebensgefahr.“
„Kinder haben Vorrang“
Bürgermeister Herbert Gschossmann schloss sich dieser Meinung an. Kinder haben Vorrang. Längst sei der Missbrauch und die Überschreitung von Grenzen an der Tagesordnung und dies könne man nicht hinnehmen. Selbst habe er etwa an der Halsalm an den Südhängen der Reiter-Alm erlebt, für die ein absolutes Fahrradverbot bestehe, dass an allen Ruhebänken abgesperrte Bikes lehnen. Bis zu 18 habe er schon gezählt. Selbst direkt am letzten Wegstück zur Blaueishütte, wo ein Weiterkommen nur noch zu Fuß möglich ist, stolperte er fast über drei direkt am Weg abgestellte Fahrräder. „Das Schlimme dabei war, ich wusste von allen drei Bikes wem sie gehören. Selbst ein Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung war darunter.“
Selbst auf dem Soleleitungsweg unterwegs
Ebenso registrierte Gemeinderat Michael Malten den Missbrauch, machte selbst auf dem Soleleitungsweg oberhalb der Gemeinde Ramsau immer wieder Radfahrer aus. „Es stört scheinbar nicht, dass alle 100 Meter ein Gatter zum Absteigen zwinge. Die fahren einfach, oft in kleinen Gruppen, trotz eines Verbotes auf dem engen Weg, wo es häufig kaum Ausweichmöglichkeiten gibt.“ Bürgermeister Herbst Geschoßmann bekräftigt: „Auf alle Fälle braucht es Kontrollen, denn sonst hilft ein Verbot nichts. Insgesamt nimmt der Druck auf die Natur und auch auf den Nationalpark zu. Hier trage der DAV (Deutsche Alpenverein) Verantwortung das Bewusstsein für die Natur und die in ihr lebenden Tierwelt zu stärken.“ Für die Kontrollen zur Einhaltung der Verbote sieht er die Nationalparkverwaltung mit den Rangern in der Pflicht.
Die Ranger sollen kontrollieren
„Natürlich ist es nicht angenehm die Radfahrer zur Rede zu stellen, die man womöglich noch persönlich kennt. Doch wenn wir nicht kontrollieren, werden sich viele nicht an die Verbote halten, leider.“ Nationalparkleiter Dr. Roland Baier stimmt zu, verweist aber auf das Landratsamt und die Untere Naturschutzbehörde, die für die Verordnung und Festlegung von Bußgeldern zuständig ist. Dabei gäbe es auch einen Ermessensspielraum. Insgesamt gehe es um Kriterien für radtaugliche Wege und es werde an einem Konzept gearbeitet. „Es ist ein öffentlicher Prozess in den die Gemeinden ebenso wie das Landratsamt und Verbände mit einbezogen sind. Sie werden letztlich die Entscheidung treffen müssen.“